Anfrage von StRe Dr. Böttger und Wetzel – Konsequenzen für Personen im Dienste der Stadtverwaltung, die exponiert in gesichert rechtsextremen Parteien engagiert sind

Mittels Pressemitteilung vom 08.12.2023 teilte das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen mit, dass es sich bei dem Landesverband der Partei „Alternative für Deutschland“ um eine gesichert rechtsextreme Gruppierung handelt, mit der Folge, dass sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden darf. Damit bestätigt der Verfassungsschutz Sachsen, was wissenschaftliche Studien und zahlreiche sachkompetente Personen seit langem feststellen: Die Bestrebungen der AfD, nicht nur in Sachsen, sind verfassungsfeindlich und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet.Das Grundgesetz gewährt auch seinen Gegnern die gleichen Rechte, wie allen Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland. Davon zu trennen ist allerdings die Arbeit für den Staat und seine Institutionen, wozu auch die Kommunen gehören. Die Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch das offensive Eintreten für eine gesichert rechtsextreme Partei, z. B. durch das Innehaben von Parteifunktionen, öffentliches Werben für die Partei oder politische Kandidaturen, verträgt sich nicht damit, für den „verachteten Staat“ tätig zu sein. Das gilt ganz besonders für Beamte und Mitarbeitende in Leitungsfunktionen. Das mögliche Einsickern extremistischer Anschauungen in staatliche Strukturen kann das Vertrauen in diese erschüttern, Das darf im Interesse der Erhaltung der Demokratie keinesfalls hingenommen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

1. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für die Stadt Zwickau als Arbeitgeberin aus der Bewertung des Landesamtes für Verfassungsschutz hinsichtlich bereits beschäftigter Personen, falls diese Funktionen in einer gesichert rechtsextremen Partei bekleiden und / oder für diese öffentlich eintreten?

2. Wie stellt die Stadt in ihren Bewerbungsverfahren sicher, dass keine Personen, insbesondere als Beamtinnen und Beamte sowie als Mitarbeitende in Leitungsfunktionen, eingestellt werden, die Funktionen in einer gesichert rechtsextremen Partei bekleiden und / oder für diese öffentlich eintreten?

3. Wie gewährleistet die Stadt auch bei freien Trägern, dass insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit keine Personen eingesetzt werden, die Funktionen in einer gesichert rechtsextremen Partei bekleiden und / oder für diese öffentlich eintreten? Überprüft die Stadt, ob bei freien Trägern entsprechende Personen tätig sind und welche Konsequenzen resultieren daraus, wenn dies der Fall ist?

Hochwassermauer an der Muldestraße

StR Dr. Böttger hat im Vorfeld das Bau- und Verkehrsausschusses folgende Frage eingereicht.


Die Hochwassermauer an der Muldestraße im Stadtteil Bockwa sei im ersten Abschnitt fertig. Durch die Breite der Anlage habe StR Dr. Böttger bisher im unfertigen Zustand fest mit dem Entstehen einer Radspur gerechnet, wurde jedoch eines schlechteren belehrt. Es gebe nicht nur keine Radspur, sondern die Benutzung des Randstreifens als inoffizielle Radspur werde durch eine Leitplanke auch noch aktiv behindert (Foto in der Anlage). Er fragt, ob so etwas bei einer Neuanlage heute überhaupt noch zulässig ist? Die Autospur sei so breit, dass ohne Verkehrseinschränkung eine Radspur abmarkiert werden könnte. Ist diese geplant?