Antrag zur Einsetzung eines zeitweiligen beratenden Ausschusses

Die Fraktion stellt folgenden Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen:
1.) Der Stadtrat setzt einen zeitweiligen beratenden Ausschuss zur Vorberatung der Angelegenheit „Langfristige Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt Zwickau“ gemäß § 43 Abs. 1 SächsGemO i.V.m. § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zwickau ein.
2.) Der Ausschuss wird im Wege des Benennungsverfahrens gebildet.
3.) Der Stadtrat stellt die Sitzzuteilung für den zeitweiligen beratenden Ausschuss wie folgt fest:
Fraktion CDU 2 Sitze
Fraktion AfD 2 Sitze
Fraktion SPD/Grüne/Tierschutzpartei 2 Sitze
Fraktion DIE LINKE 2 Sitze
Fraktion BfZ 2 Sitze
4.) Der Ausschuss kann sich eine ergänzende Geschäftsordnung geben.
5.) Die Tätigkeit des Ausschusses ist zunächst auf ein Jahr befristet. Der Ausschuss berichtet danach über die Ergebnisse seiner Tätigkeit.

Antrag zur Vordringlichkeit des Klimaschutzes

Die Fraktion stellt folgenden Antrag:

  1. Die Stadt Zwickau erkennt die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.
  2. Die Stadt Zwickau wird bei allen Entscheidungen mit entsprechenden Bezugspunkten die Auswirkungen auf das Klima berücksichtigen. Wann immer möglich sind Vorhaben vorrangig umzusetzen, wenn sie dem Klimawandel entgegenwirken und/oder dessen Folgen abmildern. Das gilt insbesondere auch in Bezug auf die kommunale Infrastruk- tur und die Umsetzung des beschlossenen Verkehrsentwicklungskonzepts.
  3. Im Abstand von maximal 2 Jahren sind der Stadtrat und die Bevölkerung aussagekräftig über den Stand und den Fortgang des Prozesses zur Klimaneutralität zu informieren.
  4. Die Stadt Zwickau unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten ausdrücklich das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen, Vereine usw., die sich für den Klimaschutz einsetzen.
  5. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis März 2020 den Entwurf eines Maßnahmepakets zu erarbeiten mit dessen Hilfe die Fortentwicklung und Umsetzung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Zwickau beschleunigt werden kann. Die darin enthaltenen Aktivitäten sollen bis spätestens 2025 umgesetzt werden können. In die Überlegungen sind auch die Unternehmen mit städtischer Beteiligung einzubeziehen.
  6. Die Stadtverwaltung wird weiterhin beauftragt Vorschläge zu unterbreiten, wie in Beschlussvorlagen mit relevanten Bezügen die Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen und/oder Folgewirkungen des Klimawandels rationell dargestellt werden können.