Antrag zur Einsetzung eines zeitweiligen beratenden Ausschusses

Die Fraktion stellt folgenden Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen:
1.) Der Stadtrat setzt einen zeitweiligen beratenden Ausschuss zur Vorberatung der Angelegenheit „Langfristige Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt Zwickau“ gemäß § 43 Abs. 1 SächsGemO i.V.m. § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zwickau ein.
2.) Der Ausschuss wird im Wege des Benennungsverfahrens gebildet.
3.) Der Stadtrat stellt die Sitzzuteilung für den zeitweiligen beratenden Ausschuss wie folgt fest:
Fraktion CDU 2 Sitze
Fraktion AfD 2 Sitze
Fraktion SPD/Grüne/Tierschutzpartei 2 Sitze
Fraktion DIE LINKE 2 Sitze
Fraktion BfZ 2 Sitze
4.) Der Ausschuss kann sich eine ergänzende Geschäftsordnung geben.
5.) Die Tätigkeit des Ausschusses ist zunächst auf ein Jahr befristet. Der Ausschuss berichtet danach über die Ergebnisse seiner Tätigkeit.