Stadtrat Heinzig fragt, wie der aktuelle Sachstand zum Capitol in Planitz ist. Insbesondere, ob der Eigentümer seinen Denkmalschutzverpflichtungen nachkommt und es ein Konzept für die Zukunft gibt. Ebenso fragt Stadtrat Heinzig, was die Stadt Zwickau gedenkt zu tun, damit der Besitzer seinen Pflichten nachkommt.
Stadtrat Heinzig hat ein Gespräch mit Turnern vom Lok Zwickau gehabt. Diese würden in der Sojushalle trainieren und nach deren Aussagen wüssten die Turner nicht, wo sie trainieren sollen, wenn die Halle saniert wird. Gibt es inzwischen neue Erkenntnisse?
Mit der Einführung des Bildungstickets und der damit verbundenen Abschaffung der Schülerverbundkarte konnte die freiwillige Leistung der Stadt Zwickau zur Kostenrückerstattung nicht mehr zur Anwendung kommen. Seitdem zahlen Eltern für die Schülerbeförderung ihrer Kinder 180 Euro je Schuljahr.
Der Landkreis Zwickau bezuschusst seit der Einführung des Bildungstickets Grund- und Förderschüler bis zur 4. Klasse mit 120 Euro je Schüler und Schuljahr. Bei den weiterführenden Schulen ab der 5. Klasse erfolgt keine Bezuschussung durch den Landkreis, sodass hier die Kosten für das Bildungsticket in voller Höhe von den Familien getragen werden müssen.
Daher forderten wir, dass die Stadt Zwickau Schüler weiterführender Schulen ab der 5. Klasse mit einem jährlichen Zuschuss unterstützt. Dazu sagt unser Fraktionsvorsitzender Jens Heinzig: „Wir freuen uns, dass wir den Zwickauer Kindern einen Zuschuss zu den Fahrtkosten zur Schule geben können. Auch wenn wir gern den Schulweg kostenlos ermöglichen würden.“ Der Weg zur Schule darf wie die Schulische Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
Dazu soll die „Richtlinie der Stadt Zwickau über die Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten“ entsprechend angepasst werden. Es wird von einem Kostenaufwand in Höhe von voraussichtlich 90.000 Euro erwartet. (Informationsvorlage IV/006/2023)
Mit der Einführung des Bildungstickets und der damit verbundenen Abschaffung der Schülerverbundkarte kann die freiwillige Leistung der Stadt Zwickau zur Kostenrückerstattung nicht mehr zur Anwendung kommen.
Der Landkreis Zwickau bezuschusst seitdem Grund- und Förderschüler bis zur 4. Klasse mit 120 Euro je Schüler und Schuljahr. Bei den weiterführenden Schulen ab der 5. Klasse erfolgt keine Bezuschussung durch den Landkreis, sodass hier die Kosten für das Bildungsticket in voller Höhe getragen werden müssen.
Um hier eine Gleichbehandlung zu ermöglichen geht die Stadt Zwickau in ihrer Informationsvorlage IV/006/2023 von einem Kostenaufwand in Höhe von voraussichtlich 90.000 Euro aus.
Am 02. Februar 2023 durften wir die Kita „Alter Steinweg“ besuchen und uns einen Eindruck über den gegenwärtigen Zustand der Außenanlage verschaffen.
Seit Jahren musste die Erneuerung des Außengeländes verschoben werden, da dringendere Sanierungen anstanden. Hinzu kam, dass letztes Jahr die Fernwärmeleitung, die sich durch das Außengelände zog, komplett erneuert werden musste. Dementsprechend fanden wir die Außenanlagen in einem schlechten Zustand vor. Spielgeräte aus Holz sind über die Jahre abgenutzt und zum Teil marode. Bei starkem Regen findet momentan keine Entwässerung statt und es kommt zu großen Pfützenbildungen, die ein Spielen im Freien fast unmöglich machen.
In den vergangenen Jahren hatten wir uns sowie auch die Verwaltung für die Sanierung der Gebäude aller Kindertageseinrichtungen eingesetzt. Nun ist es an der Zeit die Außenanlagen zu berücksichtigen, um den Kindern und Erziehern eine pädagogisch ansprechende Außenanlage zu bieten. Daher setzen wir uns dafür ein, die notwendigen finanziellen Mittel in den aktuellen Haushalt 2023/2024 einzustellen und eine Erneuerung der Anlage zu berücksichtigen. Einen Teil des benötigten Kapitals möchte der Zwickauer Kinderhaus-Verein in Form von Eigenmittel und Spenden aufbringen.
Wir bedanken uns beim Zwickauer Kinderhaus-Verein e.V. und bei der Leiterin der Kindertagesstätte, die uns einen Einblick ermöglichten, sowie deren beherzter Einsatz für ihren Kindergarten.
Stadtrat Dr. Böttger hat im Vorfeld der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses folgende Frage eingereicht: Seit kurzem stehen an der Bockwaer Brücke auf beiden Seiten Verkehrsschilder, die das Passieren nur noch für Fußgänger, jedoch nicht mehr für Radefahrer erlauben. Frage: Mit welcher Begründung wurde diese Brücke für Fahrrad fahrende Menschen gesperrt? Hinweis: Der Mulderadweg ist für Fußgänger und Radfahrer erlaubt, obwohl er schmaler ist!
Am Mittwoch den 1. Februar 2023 erfuhren wir, dass die Leiterin der Zwickauer Wirtschaftsförderung, Frau Hempel, auf eigenen Wunsch ihre Stelle abgibt. Wir bedauern diesen Schritt, da wir Frau Hempel immer als visionäre und engagierte Person wahrgenommen haben.
Stadtrat Kay Leonhardt führt dazu aus: „Ich finde es sehr schade, da Frau Hempel immer gute Visionen hatte. Besonders hervorheben möchte ich hier das Projekt GründerZeit, welches eine Vorreiterrolle in der Zwickauer Region einnehmen wird. Es ist schade, dass Frau Hempel die Villa Falck nicht mehr selbst eröffnen kann. Ich hoffe jedoch, dass sie zumindest eingeladen wird, denn ohne sie wäre dieses Projekt nicht denkbar gewesen.“
Für uns war nicht Frau Hempel in Persona das Problem der Wirtschaftsförderung. Das Problem ist struktureller Natur. Hier müssen wir dringend ansetzen. Es sind tiefgehende Umstrukturierungen notwendig, um nachhaltig etwas zu verändern.
Zusammen mit den Fraktionen DIE LINKE und CDU/FDP haben wir einen Eilantrag eingereicht uns aktiv für den Erhalt des Gelenkwellenwerks GKN Driveline in Mosel einzusetzen.
Wir verurteilen die Pläne zur Schließung des Werkes. Der Automobilbau prägt die Wirtschaft Zwickaus seit weit mehr als hundert Jahren. Das Werk in Mosel gehörte zum Sachsenring und ist seit über 40 Jahren ein wichtiger Teil des Automobilstandorts Zwickau. Diese Tradition darf nicht dem Profit geopfert werden. Deshalb fordern wir die Unternehmensführung auf, ihre Entscheidung zu überdenken und zurück zu nehmen.
Unser Stadtrat Henry Sippel verurteilt die Pläne zur Schließung des Werkes und macht darauf aufmerksam, dass die Auftragsbücher voll sind und schwarze Zahlen geschrieben werden. „Das können wir als Automobilstadt und Automobilstandort so nicht mittragen!“
Wir versichern den vom Arbeitsplatzabbau betroffenen Beschäftigten und ihren Familien uneingeschränkte Solidarität.
Stadtrat Leonhardt hat im Vorfeld der Stadtratssitzung folgende Fragen eingereicht: Zur Sitzung des Finanzausschusses am 05.07.2022 wurde mehrheitlich beschlossen, das Vorkaufsrecht für das Objekt in der Äußere Zwickauer Straße 44 auszuüben und dafür außerplanmäßige Mittel bereitzustellen. Die Verwaltung begründete das Vorkaufsrecht mit der negativen Wirkung auf die unmittelbare Nachbarschaft und den gesamten Planitzer Markt, die der Leerstand des ehemaligen Kaufhauses Schocken hat. Daher sei es im Interesse der Stadt Zwickau, dass dieser Mangel zeitnah behoben wird. In der Sitzung des Stadtrates am 29.09.2022 erklärte die Baubürgermeisterin Frau Queck-Hänel, dass mit einem positiven Vorhabensbeschluss zum Bauvorhaben „Umgestaltung und grundhafte Erneuerung Planitzer Markt sowie Sanierung Wiesenbach im Projektumgriff Planitzer Markt“ die bauliche Umsetzung ab 2023 in drei Bauabschnitte geplant sei. Wie ist der aktuelle Stand des Bauvorhabens zu den erforderlichen Sanierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen? Gibt es bereits eine genaue Zeitschiene?
Stadtrat Wolfgang Wetzel hat im Vorfeld der Stadtratssitzung folgende Fragen eingereicht: Zur Stadtratssitzung am 29.09.2022 erfragte Herr Stadtrat Dr. Michael Luther die Problemlösungsideen der Stadtverwaltung bezüglich der täglichen und zu Staus führenden Verkehrseinschränkungen auf der Humboldtstraße vor dem Altenpflegeheim „Haus am Moritzbach“. Die Antwort von Frau Baubürgermeisterin Queck-Hänel vom 19.10.2022 informierte über Sachstand und das Anstreben zeitnaher Abhilfe. Die notwendigen baulichen Veränderungen am genannten Objekt werden noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Von den Verkehrseinschränkungen betroffene Zwickauer Bürgerinnen und Bürger äußern ihren Unmut über den täglichen Stau und verweisen auf persönliche Erfahrungen, nach denen Anträge von Privatpersonen auf kurzzeitige Straßensperrung (z.B. Anträge von Bauherren wegen der Anlieferung großer Bauteile) behördlich eher restriktiv behandelt würden. Sie empfinden die großen Zeitfenster der täglichen Einschränkungen vor dem „Haus am Moritzbach“ daher als Ungleichbehandlung. Im Namen dieser Bürgerinnen und Bürger stelle ich folgende Fragen: Warum sind dem Träger der Altenpflegeeinrichtung bis zur Fertigstellung einer baulichen Nachbesserung nicht andere, die Allgemeinheit weniger beeinträchtigende Kompromisse zumutbar? Könnte der Betreiber nicht vorübergehend andere Dienstleistungsanbieter verpflichten, die in der Lage sind, mit kleineren und für die vorhandene Durchfahrtshöhe geeigneten Fahrzeugen anzureisen? Oder, warum kann der Betreiber nicht bis zur Fertigstellung einer baulichen Nachbesserung den Umschlag der Güter auf einem Parkplatz außerhalb des Zentrums in kleinere Fahrzeuge organisieren?