Rathausstufen

Bei der rechtsextremen Demonstration der Gruppierung „Volksstimme Bürgerbündnis Zwickau“ und der Partei „Freie Sachsen“ am 2.10.2022 wurden die Rathaustreppen und das gesamte Plateau vor dem Haupteingang des Rathauses in die Versammlungsfläche einbezogen, das Terrain mit Demonstrationsteilnehmer*innen dicht gefüllt. Ich ging bisher davon aus, dass die genannte Fläche aus Gründen des Neutralitätsgebotes nicht für parteipolitische Versammlungen genutzt werden darf. Der Aktionskunstgruppe „Sternendekorateure“ u.a. wurde mit dieser Begründung seinerzeit das Aufstellen der Gedenkbänke für die Opfer des NSU auf dieser Fläche untersagt.

  1. Welche konkrete Regelung gilt für die Nutzung der Rathausstufen und des Plateaus vor dem Haupteingang bezüglich politischer Demonstrationen?
  2. Ist der zuständigen Versammlungsbehörde des Landkreises die geltende Regelung bekannt und wird diese in den Versammlungsbescheiden berücksichtigt?