Tariflöhne für die Beschäftigten in Unternehmen mit städtischer Beteiligung

Gute Löhne für gute Arbeit – das sollte in allen Betrieben mit kommunaler Beteiligung eine Selbstverständlichkeit sein. Nach diesem Grundsatz zu verfahren ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Wertschätzung der Leistung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Gute Löhne führen nicht nur zu einer höheren Arbeitszufriedenheit und Einsatzbereitschaft der Belegschaften, sondern wirken über die steigende Kaufkraft positiv auf die Wirtschaft und damit auch die Einnahmen der Kommunen zurück.

Maßstab der Entlohnung sollten die in den jeweiligen Branchen geltenden Tarifverträge sein, die in einem Aushandlungsprozess zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften entstehen. Dort wo dies noch nicht der Fall ist muss deshalb auf eine unmittelbare oder zumindest sinngemäße Anwendung von Tariflöhnen hingewirkt werden.