Frage zu einem Presseausweis

StR Dr. Böttger hat im Vorfeld der Stadtratssitzung folgende Frage eingereicht:

Zu den Sitzungen des Stadtrates nimmt regelmäßig im Bereich der Presse Herr Torsten Graßlaub Platz.

Ich frage, was ihn berechtigt, in diesem den Journalisten vorbehaltenen Bereich des Ratssaales zu sitzen. Das fragten mich schon viele Personen, die Herrn Graßlaub als kriminellen Rechtsextremisten kennen. Sein Strafregister ist beträchtlich. Erst kürzlich wurde er vom Amts- und Landgericht Zwickau wegen uneidlicher Falschaussage rechtskräftig verurteilt.

Graßlaub arbeitet für die sogenannte Westsächsische Zeitung. Über dieses Medium verbreitet er Hetze und Falschaussagen. Zum Beispiel zitierte er kürzlich einen seiner Meinung nach „vielbeachteten“ Beitrag eines Berliner Medienaktivisten, der unter dem Namen „Volkslehrer“ die Mordserie des NSU leugnet. Der Volkslehrer verstieg sich zu folgender Behauptung: „Beate Zschäpe ist unschuldig“.

Wegen dieser, jeder journalistischen Sorgfaltspflicht Hohn sprechenden Verbreitung von Lügen frage ich nun, ob Herr Graßlaub einen gültigen Presseausweis besitzt. Falls er einen von einem zur Ausstellung befugten Verband vorweisen kann, frage ich, ob dieser echt oder gefälscht ist.