StR Wetzel – Umsetzung der Benutzungsordnung für kurzzeitige Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden und kulturellen Einrichtungen der Stadt Zwickau in Wahlkampfzeiten

Die Benutzungsordnung für kurzzeitige Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden und kulturellen Einrichtungen der Stadt Zwickau (BV/042/2021) regelt die Überlassung städtischer Räumlichkeiten an politische Parteien in §3 ausführlich und stringent. Insbesondere in Vorwahlzeiten schließt die Benutzungsordnung jede Vermietung für parteipolitische Zwecke strikt aus.

Dem Zwickauer Bundestagsdirektkandidaten der Partei „Alternative für Deutschland“, Herrn Matthias Moosdorf, wurde zur Durchführung eines Konzertes am 12.09.2021 das Ballhaus „Neue Welt“ zur Nutzung überlassen. Dass ein öffentliches Konzert eines Bundestagskandidaten in der heißen Wahlkampfphase zweifelsohne Wahlkampfzwecken dient, ist evident. Herr Moosdorf bewarb dieses Konzert denn auch auf seinem parteipolitischen SocialMedia-Kanal. Ein Link im Veranstaltungshinweis der städtischen „KultourZ“ führte zur Vita des Musikers, in der deutlich und unmissverständlich über dessen politisches Wirken für die Partei „Alternative für Deutschland“ berichtet wird. Fragen:

  1. Wer verantwortet die Entscheidung, dass zugunsten des Wahlkampfes des Direktkandidaten der Partei „Alternative für Deutschland“ die städtische Benutzungsordnung für kurzzeitige Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden und kulturellen Einrichtungen der Stadt Zwickau missachtet wurde?
  2. Welche Konsequenzen beabsichtigen Oberbürgermeisterin und Stadtverwaltung hinsichtlich dieser umstrittenen Entscheidung?