Anfrage zur Pflege des Gedenkortes für die Opfer des NSU

Stadtrat Wolfgang Wetzel stellte folgende Anfrage:

„Der am 03.11.2019 im Schwanenteichgelände eingeweihte Gedenkort für die Opfer des NSU findet bei vielen Zwickauerinnen und Zwickauern Beachtung und Interesse. Zu verschiedensten Wochen- und Tageszeiten sind Besucher am Ort. An der Stelle des abgesägten ersten Baumes werden immer wieder Blumen niedergelegt und Kerzen abgestellt.

Verwelkte Blumen und die Reste abgebrannter Kerzen sollten regelmäßig entfernt werden. Aktuell (25.11.2019) liegt z.B. auch ein Kranz am Gedenkort, dessen Blumengebinde inzwischen völlig vergammelt ist und die Würde des Gedenkortes beschädigt. Aufmerksame Bürger würden den Kranz gern entfernen, fühlen sich dazu aber nicht berechtigt, da dies als Sachbeschädigung missinterpretiert werden könnte.

Die Stadtverwaltung wird um folgende Auskunft gebeten:

Wie ist die entsprechende Pflege des Gedenkortes hinsichtlich Entfernung verwelkter Blumen, Gebinde und Kränze sowie Kerzenhalter geregelt? Wer entfernt diese?“