Prüfauftrag zur Einführung einer Jahreskarte für die städtischen Kulturstätten

Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Planung der Eintrittsgebühren zu prüfen, ob die Einführung einer Jahreskarte für die städtischen Kulturstätten möglich ist.

Die Einführung einer Jahreskarte für die städtischen Kulturstätten würde das hiesige kulturelle Angebot zugänglicher machen. Durch eine Jahreskarte ist zudem eine größere Resonanz zu erhoffen, denn besonders bisher weniger frequentierte Einrichtungen würden vom Sogeffekt gut besuchter Einrichtungen profitieren. Solche Jahreskarten sind in vielen Städten erhältlich, so z. B. in Dresden und Chemnitz.