Anfrage zu Steuerermäßigungen lt. Hundesteuersatzung 2016 der Stadt Zwickau

In der derzeitig gültigen Fassung der Hundesteuersatzung vom 04.03.2016 werden unter §5 allgemeine Steuerermäßigungen aufgeführt. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

1. Inwieweit wurden die Steuerermäßigungen in Anspruch genommen?

2. Mitglieder welcher Sportvereine (ggf. aufgeschlüsselt nach Sparten) nahmen in den vergangenen 3 Jahren den ermäßigten Steuersatz gem. §5 Abs. 3 in Anspruch?

3. Wie hoch waren die Mindereinnahmen durch die Steuerermäßigungen gem. § 5 der Hundesteuersatzung in den Jahren 2018 – 2020?