Anfrage „Tübinger Modell“

Die Tübinger Notärztin Lisa Federle hat eine Teststrategie für ihre Stadt entwickelt, mit der jede Bürgerin und jeder Bürger einen kostenlosen Corona-Test erhalten kann. Mit einem negativen Testergebnis erhält er dann ein 24-Stunden-Ticket, das ihn zum Besuch von Gaststätten, Läden und weiteren Einrichtungen, wie Theater und Kino berechtigt.

Meine Frage: Lässt sich das „Tübinger Modell“ in Zusammenarbeit mit dem Landkreis bei Duldung durch die Staatsregierung auch für Zwickau anwenden?“