Anfrage Ersatz Einnahmeausfälle

Die freien Träger von Kindertagesstätten haben sich an uns mit einer dringenden Frage gewandt.

Die Stadt hat für alle städtischen Kindergärten eine Begrenzung der Betreuungszeiten von 7 – 16 Uhr angeordnet. Dabei wurde den Eltern zugesagt, dass etwaige Minderstunden nicht bezahlt werden müssen.

Die freien Träger würden diese Maßnahmen gern ebenfalls umsetzen, dies würde aber zu Mindereinnahmen führen, da das Personal ja für bis zu 11h geplant ist.

Die Frage lautet nun, ob die Stadt den freien Trägern ebenfalls die Einnahmeausfälle ersetzt.
Dies wäre unter Rücksicht der Gleichbehandlung der freien Träger zu städtischen Kindergärten notwendig.

Nach dem heutigen Beschluss aus Dresden, dass alle Kindergärten geschlossen werden sollen, wäre auch hier noch die Frage wie mit den Elternbeiträgen umgegangen wird. Das betrifft sowohl die städtischen als auch die Kindergärten der freien Träger.