Anfrage Schülerticket

Beim Durchstöbern der „Zwickauer Zeitung“, FP vom 21.11.2020, stieß ich auf einen Artikel von Viola Martin. Dort ging es um den 7jährigen Niklas und seinen Schulweg.

Überschrift – Zitat:

„Während andere Kinder morgens an der Frühlingsstraße in Zwickau mit ihrer Schülerfahrkarte in den Bus steigen, muss ein Siebenjähriger immer 1,40 € bezahlen. Denn: Behörden finden, dass er laufen könnte.“

Folgender Sachverhalt war dem Artikel zu entnehmen:

Niklas H. ist 7 Jahre alt und sein Schulweg führt von der Frühlingsstraße bis zur Dittesschule in Pölbitz. Auf dieser Strecke besteht eine Busverbindung. Andere Kinder aus der Frühlingsstraße nutzen ein Schülerticket, das monatlich nur 15,00 € kostet. Dies ist eine sehr gute Sache. Leider wird die Ausgabe eines solchen subventionierten Tickets an Niklas vom Verkehrsverbund Mittelsachsen verweigert. Grund: Die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule von 2 km. würde um 98 Meter unterschritten. Niklas‘ Eltern wollten das nicht so einfach akzeptieren.

Institutionen und Ämter betrieben viel Aufwand, um den Sachverhalt zu prüfen: Der Verkehrsverbund maß die Strecke mit elektronischem Routenplaner und vor Ort per Messrad nach. Ordnungsamt und Polizei konnten keine Gefährdung erkennen, die eine Ausnahme von der 2 km-Regel rechtfertigen würde. Bislang sei noch nichts passiert. Wie auch, wenn fast alle anderen Schüler gefahren werden.

Fakt ist, das Kind muss insgesamt 8 Straßen queren und 6-mal abbiegen. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist das für den Kleinen sicher eine echte Herausforderung.

Es wurde viel Aufwand betrieben, um eine, wenn auch freiwillige Leistung nicht gewähren zu müssen. Das ist nicht nur für mich befremdlich.

Meine Anfragen:

  • Kann in diesem Fall nicht doch eine positive Ermessensentscheidung getroffen werden?
  • Warum erhält nicht jedes Kind die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines ermäßigten Schülertickets. Was würde die Aufhebung der 2-km-Regel voraussichtlich kosten?
  • Wer übernimmt die Verantwortung für den Fall, dass doch einmal etwas auf dieser Wegstrecke geschieht? Muss das „Kind immer erst in den Brunnen fallen“ bevor man hellhörig wird?

Zwickau hat den Anspruch, eine kinderfreundliche Stadt zu sein. Das ist gut und wichtig. Sollten wir in Bezug auf die Schülerbeförderung aber vielleicht nicht noch ein Stück kinderfreundlicher werden?