Anfrage Versammlungsrecht

Stadtrat Wetzel hat folgende Anfrage: Seit dem 1. Mai 2020 finden in Zwickau wiederholt öffentliche politische Demonstrationen gegen eine angebliche „Corona-Diktatur“ statt. Die Veranstaltungen werden über mehrere Gruppen (z.B. „Patrioten im Widerstand“, „Patrioten Zwickau“) beim Messengerdienst
„Telegram“ im Vorfeld öffentlich einsehbar beworben. Initiatoren und Teilnehmerkreis rekrutieren sich u.a. aus Personen rechtsextremer Szenen, dem Reichsbürgermilieu, der Wählervereinigung „Zukunft Zwickau“ und Anhängern von Verschwörungstheorien.

  1. Die genannten Veranstaltungen nach dem 1. Mai waren keine Spontankundgebungen, sondern im Vorfeld öffentlich beworben worden. Weshalb erfolgte – entgegen bisheriger Praxis – keine Intervention der städtischen Versammlungsbehörde bezüglich der Bestimmungen des Versammlungsrechts und bezüglich der Bestimmungen der
    Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 30.04.2020?
  2. Die o. g. Gruppierungen haben öffentlich die Fortsetzung ihrer Demonstrationsaktivitäten gegen eine angebliche „Corona-Diktatur“ angekündigt. Welche Strategie verfolgt das städtische Ordnungsamt diesbezüglich hinsichtlich der Durchsetzung des Versammlungsrechts und der Bestimmungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 30.04.2020?