Anfrage „Tübinger Modell“

Die Tübinger Notärztin Lisa Federle hat eine Teststrategie für ihre Stadt entwickelt, mit der jede Bürgerin und jeder Bürger einen kostenlosen Corona-Test erhalten kann. Mit einem negativen Testergebnis erhält er dann ein 24-Stunden-Ticket, das ihn zum Besuch von Gaststätten, Läden und weiteren Einrichtungen, wie Theater und Kino berechtigt.

Meine Frage: Lässt sich das „Tübinger Modell“ in Zusammenarbeit mit dem Landkreis bei Duldung durch die Staatsregierung auch für Zwickau anwenden?“

Nachfrage zur Beantwortung der Anfrage AF/074/2021

Die Beantwortung meiner gestellten Anfrage ist für mich nicht ausreichend.

Daher möchte ich folgende Nachfrage stellen. Die Antwort der Verwaltung hatte zum Inhalt:

Zitat:

„… die von Ihnen am 02.03.2021 gestellte Anfrage kann im von Ihnen gewünschten Umfang nicht bzw. nur mit erheblichem Mehraufwand bearbeitet und beantwortet werden.

Der Grund dafür ist, dass die Ermäßigungstatbestände der Hundesteuer nicht digital über das Steuerprogramm ausgelesen werden können. Im Programm selbst ist nur der Tatbestand „Steuerermäßigung“ erfasst, jedoch nicht der Grund hierfür. Daher müssten für eine derart detaillierte Aufschlüsselung sämtliche Steuerakten händisch ausgewertet werden und einer von Ihnen benannten Kategorie zugeordnet werden. Dies beträfe pro Jahr bis zu 290 Steuerfälle. Eine Aufarbeitung neben dem täglichen Geschäft würde, wie bereits eingangs erwähnt, einen erheblichen Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter/-innen darstellen.“

Zitat Ende

Diese getroffene Aussage ist für mich nicht zufriedenstellend. Da gerade im Finanzsektor eine genaue Buchführung, auch digital, erforderlich ist um bei eventuellen Prüfungen aussagefähig
zu sein.

Es ergibt sich nun folgende Nachfrage:

  1. Welche Möglichkeit kann geschaffen werden, dass die gewünschten Aussagen über das vorhandene Steuerprogramm (oder auf eine andere Art) getroffen werden können?
  2. Wird bei Antragsstellung die Art der Steuerermäßigung erfasst? Wenn ja, wie kann diese digital gespeichert werden?
    Wenn nein, wie kann dies realisiert werden, dass dies geschieht?
  3. Wann können die von mir gewünschten Angaben in der Anfrage AF/074/2021 mir zu Verfügung gestellt werden?

Anfrage zu Steuerermäßigungen lt. Hundesteuersatzung 2016 der Stadt Zwickau

In der derzeitig gültigen Fassung der Hundesteuersatzung vom 04.03.2016 werden unter §5 allgemeine Steuerermäßigungen aufgeführt. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

1. Inwieweit wurden die Steuerermäßigungen in Anspruch genommen?

2. Mitglieder welcher Sportvereine (ggf. aufgeschlüsselt nach Sparten) nahmen in den vergangenen 3 Jahren den ermäßigten Steuersatz gem. §5 Abs. 3 in Anspruch?

3. Wie hoch waren die Mindereinnahmen durch die Steuerermäßigungen gem. § 5 der Hundesteuersatzung in den Jahren 2018 – 2020?